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Brandschutz (vorbeugender)

Der vorbeugende Brandschutz ist ein Teil des allg. Brandschutzes und wird eigens durch eine/einen Brandschutzprüfer/in in Form einer Hauptamtlichen Brandschau von Gebäuden, Anlagen und Einrichtung mit erhöhtem Brandrisiko durchgeführt.

Unter Vorbeugendem Brandschutz werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die

  • eine Entstehung von Bränden verhütet
  • eine Brandausbreitung verhindert
  • die Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen und Tieren ermöglicht und die
  • Gefahrenabwehr bei einem Brand vorbereitet

Im Bereich der öffentlichen Sicherheit obliegt dem Landkreis Schaumburg im Wesentlichen der Brandschutz sowie der Zivil- und Katastrophenschutz. Diese Themengebiete stellen ein umfangreiches Aufgabengebiet dar, zu dem unter anderem die Planung vorbereitender Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Bränden, bei Großschadensereignissen und bei Katastrophen gehören.