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Brandschutz (abwehrender)

Die Städte und Gemeinden sind als Träger des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechend leis­tungsfähige Feuerwehren aufzustellen.

Dem Landkreis Schaumburg obliegt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) die übergemeindliche Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung im Kreisgebiet. 

Die Landkreise haben insbesondere

    • Die Kreisfeuerwehr einzusetzen,
    • Kreisfeuerwehrbereitschaften aufzustellen,
    • Ausbildungslehrgänge durchzuführen,
    • Eine Feuerwehrtechnische Zentrale einzurichten,
    • Eine Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle einzurichten, zu besetzen und zu unterhalten.

Der Kreisfeuerwehr steht der Kreisbrandmeister sowie die Abschnittsleiter der beiden Brandabschnitte und dessen Stellvertreter vor, die als Fachberater eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Feuerwehren einnehmen.

In Landkreisen, die in mehrere Brandschutzabschnitte unterteilt sind, ist für jeden Brandschutzabschnitt eine Kreisfeuerwehrbereitschaft (KFB) einzurichten. 

Der Landkreis Schaumburg ist in die Brandschutzabschnitte Nord und Süd unterteilt. Er verfügt daher über zwei Kreisfeuerwehrbereitschaften – die KFB Nord und die KFB Süd. 

Eine KFB besteht aus Feuerwehrleuten und Fahrzeugen der kommunalen (Städte, Gemeinden, Samtgemeinden) Feuerwehren, die sich im Gebiet des jeweiligen Brandschutzabschnitts befinden. Die Fahrzeuge werden entsprechend der feuerwehrtaktischen Konzeption der jeweiligen Kreisfeuerwehrbereitschaft ausgewählt. Hinzu kommt die jeweilige Führungsgruppe sowie je nach Bedarf die Fernmeldekomponente sowie die Logistikkomponente des Landkreises.

Die Kreisfeuerwehrbereitschaften werden bei Großschadenslagen oder Katastrophen innerhalb oder auch außerhalb des eigenen Landkreises eingesetzt.

Gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2 ist der Landkreis Schaumburg für die Durchführung der Lehrgänge modulare Grundlagenausbildung, Sprechfunker, Maschinisten und Atemschutzgeräteträger verantwortlich. Die Lehrgänge werden durch ehrenamtliche Ausbilder aus der Kreisfeuerwehr in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Stadthagen durchgeführt.

Der Landkreis Schaumburg betreibt an der Vornhäger Str. 66 b in Stadthagen die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ). Dort ist eine Atemschutz- und Gerätewerkstatt untergebracht. Neben einer Schlauchwaschanlage zur Prüfung und Reinigung von Druckschläuchen können mobile und festverbaute Pumpen an einem Prüfstand geprüft werden.

Des Weiteren ist die Atemschutzübungsstrecke an der Feuerwehrtechnischen Zentrale untergebracht.

Unter "Abwehrender Brandschutz" versteht man alle aktiven Maßnahmen, die der Abwehr von Gefahren, die durch Brände entstehen, dienen (Brandbekämpfung). 

"Hilfeleistung" bedeutet die technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen und größeren Schadensereignissen, bei Notständen und Katastrophen sowie zur Rettung von Menschenleben.

War früher die klassische Brandverhütung und -bekämpfung das vorrangiges Aufgabenfeld der Feuerwehr, umfasst es heute insbesondere auch den technischen Hilfsdienst bei Betriebsunfällen und -störungen, Verkehrsunfällen, Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern und bei Wasser- und Sturmschäden. Damit einher gehen gesteigerte Anforderungen an Mensch und Ausstattung.

In Kooperation mit dem Landkreis Nienburg/Weser wird eine kombinierte Rettungsleitstelle (RLS) und eine Feuerwehreinsatzleitstelle (FEL) als Integrierte Regionalleitstelle (IRL) auf dem Gelände der Kreisverwaltung in der Jahnstraße 20 in Stadthagen betrieben.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter dem Punkt Integrierte Regionalleitstelle Schaumburg/Nienburg