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Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz regelt z. B. den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Discos und Kinos, bestimmt, welche Form von Alkohol wer bekommen bzw. zu sich nehmen darf, was ein jugendgefährdender Ort ist und was mit einer Erziehungsbeauftragung in der Tasche möglich ist.

Das Jugendschutzgesetz ist umfangreich und beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen die dazu beitragen sollen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Beeinträchtigungen für ihr Wohl zu schützen. Dabei aber wendet sich das Gesetz nicht unmittelbar an die jungen Menschen, sondern an deren Eltern, Gewerbetreibende sowie an Lehr- und Betreuungskräfte. Zuständige Stellen überwachen und kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften.

Was genau das Gesetz regelt, welche Paragraphen ggf. von Ihnen berücksichtigt werden müssen, wie für wen die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen und Discos geregelt ist und was bei einer Erziehungsbeauftragung berücksichtigt werden sollte, erläutern Ihnen die Mitarbeitenden der Kreisjugendpflege gerne."