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Pflegeheime, Formen des betreuten Wohnens, ambulant betreute Wohngemeinschaften: Anzeigepflicht - Betrieb

Alten-/ Pflegeheim: Genehmigung - Betrieb

Die Heimaufsicht im Landkreis Schaumburg ist für die Überwachung von Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Tagespflege im Landkreis Schaumburg zuständig.

Laut dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen ist es ihre Aufgabe sicherzustellen, dass die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner geachtet sowie vor Beeinträchtigungen geschützt werden.