Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Vorübergehend erleichterte Bedingungen bei Einreise mit Hunden und Katzen aus der Ukraine

Da die Ukraine in Bezug auf die Tollwut ein sogenanntes nicht gelistetes Drittland ist, sind bei der Einreise von Heimtieren normalerweise aufwendige Vorgaben zu erfüllen (Tollwutimpfung, Tollwut-Titerbestimmung, dreimonatige Quarantäne).

Aufgrund der Flüchtlingswelle aus der Ukraine hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten aber gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. Dies bedeutet, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine nach Deutschland einreisen können, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Die Einreisenden in den Landkreis Schaumburg werden aber gebeten, sich mit dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Bahnhofstr. 25, 31675 Bückeburg, Tel. 05721 703-5200 in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut zu bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis, evtl. Antikörper-Titer Bestimmung etc.).

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bittet Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering ist.