Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Besondere Förderangebote

Die Volkshochschule Schaumburg bietet Lernförderung im Rahmen des sogenannten Bildungspaketes als Dienstleistung für den Landkreis Schaumburg (gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB II bzw. §34a Abs. 2 Satz 1 SGB XII) an.

Dies Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die leistungsberechtigt im Sinne des Bildungspaketes sind und bei denen das Erreichen der schulrechtlichen Ziele gefährdet scheint.
Mit einer Bestätigung der Schule, aus der hervorgehen muss, dass die Versetzung oder der Schulabschluss gefährdet ist und einer Kopie des entsprechenden Leistungsbescheides kann ein Antrag auf Lernförderung bei der VHS Schaumburg gestellt werden, der von uns direkt an das Sozialamt weitergeleitet wird.
Vor der Aufnahme der Lernförderung ist eine Beratung zwingend notwendig.

Nähere Informationen erteilt die Volkshochschule, Frau Bernadette Unger-Knippschild, Telefon 05751 8902-14.