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Finanzielle Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

BAföG
Schülerinnnen und Schüler bestimmter Schulformen sowie Studentinnen und Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung ihrer schulischen Ausbildung erhalten. Informationen rund um eine Bundesausbildungsförderung (BAföG) sind auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einzusehen. Beratung zu Fragen des BaföG-Anspruchs bei Ausbildung und Schule erhalten Sie im Sozialamt der Kreisverwaltung.


Bildungskredit
Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung fördert Schü­ler/-in­nen und Stu­die­ren­de in fort­ge­schrit­te­nen Aus­bil­dungs­pha­sen durch ei­nen ein­fa­chen und zins­güns­ti­gen Kre­dit. Die­ser Kre­dit ist fle­xi­bel und kann auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se der Kre­dit­neh­me­rin­nen und -neh­mer an­ge­passt wer­den. Im Ge­gen­satz zur Aus­bil­dungs­för­de­rung nach dem BAföG wird der Bil­dungs­kre­dit un­ab­hän­gig vom ei­ge­nen Ein­kom­men und Ver­mö­gen so­wie dem der El­tern, der Ehe­gat­tin bzw. des Ehe­gat­ten oder der Le­ben­s­part­ne­rin bzw. dem Le­ben­s­part­ner (im Sin­ne ei­ner ein­ge­tra­ge­nen Le­ben­s­part­ner­schaft nach dem Le­ben­s­part­ner­schafts­ge­setz - LPartG ) ge­währt. Es können auch Zweit- und Fol­ge­aus­bil­dun­gen gefördert werden. Die maximale Förderhöchstgrenze beträgt 7.200 Euro. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weiterführende Informationen können Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes als zuständige Bewilligungsbehörde einsehen.


Deutschlandstipendium
Eine weitere Fördermöglichkeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet das einkommensunabhängige Deutschlandstipendium. Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können.

Deutsches Schülerstipendium
Mit Unterstützung der Continental AG schreibt die Roland Berger Stiftung das Deutsche Schülerstipendium in Niedersachsen aus. Mit dem Programm unterstützt die Stiftung seit 2009 begabte Kinder und Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen auf ihrem Bildungsweg und setzt sich für mehr Bildungsgerechtigkeit ein. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab der 1. Klasse Grundschule bis zum Alter von 16 Jahren.

KfW-Studienkredit
Einen Antrag kann jede/jeder Vollzeitstudierende einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zwischen 18 und 30 Jahren (bei Förderungsbeginn) stellen. Die Kreditnehmerin/ der Kreditnehmer kann eine monatliche Auszahlung von 100 Euro bis 650 Euro für maximal zehn Semester erhalten. Der KfW-Studienkredit wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern vergeben.

Aufstiegs-BAföG
Eine wichtige Fördermöglichkeit stellt das Aufstiegs-BaföG dar. Mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG werden Fortbildungsmaßnahmen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen. Neben dem klassischen Meister zählen unter anderem auch staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte, IHK-Fachwirte oder Fachkrankenpfleger dazu.

MyStipendium
MyStipendium zeigt schnell, einfach und kostenlos, welche Stipendien zum eigenen Profil passen. Die Seite hat als eine der größten Stipendienplattformen zahlreiche nationale Auszeichnungen erhalten, unter anderem "Ausgewählter Ort" in Deutschland - Land der Ideen Wettbewerb, "Hochschulperle des Jahres" durch den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Gewinner der "Google Impact Challenge 2016". Sie finden dort Informationen über diverse Stipendien (nicht nur für Hochbegabte und Engagierte).

Weiterbildungsstipendium - eine Förderung für Berufseinsteiger/innen
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung (auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes - BBiG, der Handwerksordnung - HwO oder eines bundesgesetzlich geregelten Fachberufes im Gesundheitswesen). Es wird durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an besonders herausragende Auszubildende vergeben.

Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerber/innen grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Außerdem müssen Bewerber/innen Ihre Qualifizierung nachweisen. Weiterführende Informationen (insbeosondere zu den Bewerbungsfristen) finden Sie bei folgenden Einrichtungen:


Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Ausbildung

Nähere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt zum Thema Finanzielle Unterstützung bei der Ausbildungssuche.