Umfrage zum Integrierten Mobilitätskonzept gestartet
Zu Fuß, mit dem Rad, im Bus, Bahn oder im Auto – es gibt viele Möglichkeiten, sich fortzubewegen. Um herauszufinden, wie sich die Mobilität möglichst aller Verkehrsteilnehmer verbessern lässt, erarbeitet der Landkreis ein integriertes Mobilitätskonzept.
Verschiedene alternative Mobilitätsformen sollen gemeinsam betrachtet werden: Der Linienverkehr in Bus und Bahn, Bedarfsangebote wie Anrufbusse und –autos, das Radfahren, der Fußverkehr – und vor allem die Verbindungen zwischen diesen Angeboten. Hiermit wollen wir verbesserte Angebote und eine optimierte Abstimmung der verschiedenen Verkehrsformen erreichen, die zusammen eine echte Alternative zum MIV (motorisierten Individualverkehr) sein können.
Um die Angebote am Bedarf der Bevölkerung ausrichten zu können, werden Informationen zum Mobilitätsverhalten der Schaumburger Bürgerinnen und Bürger benötigt. Hierbei soll eine kurze Befragung helfen. Im Mittelpunkt stehen Fragen, wie und warum Bürgerinnen und Bürger mit welchen Verkehrsmitteln bestimmte Wege erledigen, wie sie die Verkehrsangebote im Landkreis bewerten und was sie sich für die Zukunft wünschen.
Die Ergebnisse der Umfrage fließen direkt in das Mobilitätskonzept ein. Die Teilnahme ist bis zum 31.05.2022 möglich.
Hier gelangen Sie zu der Online-Umfrage
Hinweis: Bitte machen Sie auch in den Freitextfeldern in der Umfrage keine Angaben, aufgrund derer auf eine Person geschlussfolgert werden kann.
Wir freuen uns sehr über Ihre Beteiligung!
Datenschutzhinweise Umfrage zum Integrierten Mobilitätskonzept
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Datenschutzbeauftragter des Landkreises Schaumburg:
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Landkreis Schaumburg erarbeitet ein Integriertes Mobilitätskonzept. Um die Verkehrsangebote im Landkreis besser auf die Bedarfe abzustimmen, sollen mit dieser Umfrage Informationen zu Mobilitätsbedarfen im Landkreis erhoben werden.
Die Mobilitätsumfrage ist vollständig anonym, so dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisationstatt.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Die erhobenen Daten werden für die Dauer von sechs Monaten gespeichert und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung (Auswertung der Umfrage zum Integrierten Mobilitätskonzept) entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften (z.B. Aufbewahrungsfristen), denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Ihre Rechte als „Betroffene/r“
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu, die Sie gegenüber dem Landkreis Schaumburg geltend machen können:
- Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Außerdem besteht ein Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Die für den Landkreis Schaumburg zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover