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03.01.2025

Bundestagswahl am 23.02.2025 im Wahlkreis 40 Nienburg II - Schaumburg

Das Briefwahlergebnis für die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Schaumburg im Wahlkreis 40 Nienburg II – Schaumburg wird durch Briefwahlvorstände festgestellt.

Gem. § 7 Nr. 5 der Bundeswahlordnung vom 19.04.2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.09.2024 (BGBl. I Nr. 283), mache ich bekannt, dass die Briefwahlvorstände am 23.02.2025 um 15.30 Uhr in den Räumen der Berufsbildenden Schulen Stadthagen, Jahnstraße 21, 31655 Stadthagen, sowie der Volkshochschule Schaumburg, Jahnstraße 21 A, 31655 Stadthagen, zur Feststellung des Briefwahlergebnisses zusammentreten (Zugang über den Haupteingang der Berufsbildenden Schulen Stadthagen).

Nachrichtlich: Für die zum Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser gehörenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des Wahlkreises 40 werden beim Landkreis Nienburg/Weser Briefwahlvorstände gebildet.

Stadthagen, den 30.12.2024

Der Kreiswahlleiter
für die Bundestagswahl
im Wahlkreis 40 Nienburg II – Schaumburg

Jörg Farr