Ergebnis einer UVP-Vorprüfung
Feststellung des Ergebnisses der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit gültigen Fassung:
Die Stadt Bückeburg im Landkreis Schaumburg beabsichtigt die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen in der Ortschaft Warber. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Haltestellen:
Schwerpunktmäßig sollen drei Haltestellen mit Busbordsteinen für Niederflurbusse, gepflasterten Warteflächen, abgesenkten Zugängen für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie taktilen Leitelementen ausgestattet werden.
Die Vorprüfung des jeweiligen Einzelfalls gemäß § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437), in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 7 UVPG hat ergeben:
Alle drei Haltestellen sind bereits vorhanden und sollen im Rahmen der Maßnahme umgebaut werden. Durch die Maßnahme kommt es zwar zu einem geringfügigen Eingriff, jedoch werden keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgelöst. Es werden lediglich 7 Quadratmeter neu versiegelt, während eine Grünfläche von 20 Quadratmeter entsteht.
Da es sich nicht um empfindliche Standorte handelt und aufgrund der Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens offensichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen i.S.d. UVPG von den Maßnahmen ausgehen, wird keine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Das Vorhaben ist nicht als UVP-pflichtig zu werten.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.
Stadthagen, den 30.12.2024
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag
Fritz Klebe