Ergebnis einer UVP-Vorprüfung
Feststellung des Ergebnisses der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit gültigen Fassung:
Die Stadt Bückeburg plant an der Hauptstraße (L450) am nördlichen Ortseingang des Bückeburger Ortsteils Scheie im Landkreis Schaumburg die Umgestaltung / Neuausstattung der 2 Richtungshaltestellen „Scheie Ortseingang“ (je Fahrtrichtung Norden sowie Süden) sowie das Anlegen einer Querungshilfe für Fuß- und Radverkehr. Die Mittelinsel soll zugleich den Charakter des Ortseingangs betonen und in Verbindung mit der Fahrstreifenverschwenkung zur Geschwindigkeitsdämpfung der Hauptstraße beitragen.
Die Vorprüfung des jeweiligen Einzelfalls gemäß § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437), in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 7 UVPG hat ergeben:
Aufgrund der vergleichsweisen geringen zusätzlichen Flächeninanspruchnahme von ca. 247 Quadratmeter sind unter Berücksichtigung der unveränderten Wirkfaktoren, der unempfindlichen Nutzungen, fehlenden Schutzgebietsausweisungen bzw. bedeutsamen Schutzgütern im Planbereich / Umfeld die Auswirkungen auf Schutzgüter als nachlässigbar einzustufen. Verbotstatbestände im Sinne des Artenschutzes nach §§ 39 ff. BNatSchG sind nicht zu erwarten.
Das Vorhaben ist nicht als UVP-pflichtig zu werten.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.
Stadthagen, den 21.01.2025
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag
Fritz Klebe