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21.01.2025

Ergebnis einer UVP-Vorprüfung

Feststellung des Ergebnisses der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit gültigen Fassung:

Die Stadt Bückeburg plant an der Hauptstraße (L450) am nördlichen Ortseingang des Bückeburger Ortsteils Scheie im Landkreis Schaumburg die Umgestaltung / Neuausstattung der 2 Richtungshaltestellen „Scheie Ortseingang“ (je Fahrtrichtung Norden sowie Süden) sowie das Anlegen einer Querungshilfe für Fuß- und Radverkehr. Die Mittelinsel soll zugleich den Charakter des Ortseingangs betonen und in Verbindung mit der Fahrstreifenverschwenkung zur Geschwindigkeitsdämpfung der Hauptstraße beitragen.

Die Vorprüfung des jeweiligen Einzelfalls gemäß § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437), in der zurzeit gül­tigen Fassung, in Verbindung mit § 7 UVPG hat ergeben:

Aufgrund der vergleichsweisen geringen zusätzlichen Flächeninanspruchnahme von ca. 247 Quadratmeter sind unter Berücksichtigung der unveränderten Wirkfaktoren, der unempfindlichen Nutzungen, fehlenden Schutzgebietsausweisungen bzw. bedeutsamen Schutzgütern im Planbereich / Umfeld die Auswirkungen auf Schutzgüter als nachlässigbar einzustufen. Verbotstatbestände im Sinne des Artenschutzes nach §§ 39 ff. BNatSchG sind nicht zu erwarten.

Das Vorhaben ist nicht als UVP-pflichtig zu werten.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

Stadthagen, den 21.01.2025

Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

Fritz Klebe