Änderung Wahlbekanntmachung Wahl der Landrätin/des Landrates im Landkreis Schaumburg am 13.09.2026
Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes – NKWG – in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30) habe ich mit Bekanntmachung vom 18.12.2025 zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl einer Landrätin/eines Landrates im Landkreis Schaumburg am 13.09.2026 aufgefordert.
Aufgrund einer Gesetzesänderung vom 28.04.2026 hat sich die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge geändert.
Wahlvorschläge sind nun bis zum 69. Tag vor der Wahl (Montag, der 06.07.2026), 18.00 Uhr, bei mir einzureichen.
Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Ein verspätet eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und kann nicht zugelassen werden.
Meine Postanschrift lautet:
Kreiswahlleiterin für die Kreiswahl im Landkreis Schaumburg, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen.
Sofern Wahlvorschläge persönlich abgegeben werden, wenden Sie sich bitte an meine folgende Dienststelle:
Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen, Jahnstr. 33, 31655 Stadthagen.
Ich empfehle, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor dem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Im Übrigen gelten die weiteren Ausführungen aus meiner Bekanntmachung vom 18.12.2026 unverändert fort.
Stadthagen, den 07.05.2026
im Landkreis Schaumburg
Astrid Otto