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13.05.2026

Öffentliche Zustellung - Christian Stelmach

Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für


Christian Stelmach,

letzte bekannte Anschrift:
Rodenberger Allee 29,
31542 Bad Nenndorf

zurzeit unbekannten Aufenthaltes,

eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 13.05.2026, Az. 51 UVG D444, D678 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, Zimmer 203, eingesehen werden.

Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichteinhaltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.


Stadthagen, den 13.05.2026
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

gez.

Lübke