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26.06.2026

Öffentliche Zustellung - Herrn Mehran Nedamanfard

Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für

Mehran Nedamanfard

zurzeit unbekannten Aufenthaltes,

eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 26.06.2026, Az. 51 UVG N371 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, während der allgemeinen Dienst- und Sprechzeiten eingesehen werden. Es wird darum gebeten, sich dazu im Kreishaus an der Information zu melden.

Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichteinhaltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.

Stadthagen, den 26.06.2026

Landkreis Schaumburg

Der Landrat

Im Auftrag

Lübke