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02.07.2026

Öffentliche Zustellung - Melanie Altewolf

Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für


Melanie Altewolf,

letzte bekannte Anschrift:
Vornhäger Straße 104,
31655 Stadthagen

zurzeit unbekannten Aufenthaltes,

eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 01.07.2026, Az. 51 UVG A362 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, Zimmer 203, eingesehen werden.

Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichteinhaltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.


Stadthagen, den 01.07.2026
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

gez.

Lübke