Öffentliche Zustellung - Christian Holthaus
Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für
Christian Holthaus,
letzte bekannte Anschrift:
Rottstraße 46,
31718 Pollhagen
zurzeit unbekannten Aufenthaltes,
eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 29.07.2026, Az. 51 UVG H1234 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, Zimmer 203, eingesehen werden.
Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichteinhaltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.
Stadthagen, den 29.07.2026
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag
gez.
Lübke