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04.08.2026

WSG Stiftswald Bekanntmachung Auslegung Antragsunterlagen und Verordnungsentwurf

Bekanntmachung

Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes „Stiftswald“ für die Brunnen des Wasserwerkes Obernkirchen im Landkreis Schaumburg

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung soll zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerkes Obernkirchen das bestehende Wasserschutzgebiet „Stiftswald und Krainhagen“ modifiziert und zu dem Wasserschutzgebiet „Stiftswald“ novelliert werden.

Der Landkreis Schaumburg hat nach den §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) sowie §§ 91 Abs. 1 und 129 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) als Untere Wasserbehörde die Aufgabe Wasserschutzgebiete (WSG) festzusetzen.

Vor Erlass einer WSG-Verordnung führt der Landkreis Schaumburg gemäß § 91 NWG ein Anhörungsverfahren entsprechend § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch.

Öffentliche Auslegung

Die Antragsunterlagen mit den Karten der neuen Grenzen sowie der Entwurf der Wasser­schutzgebietsverordnung und den Schutzbestimmungen liegen in der Zeit vom

25.08.2026 bis 24.09.2026

zu jedermanns Einsichtnahme an folgenden Stellen während der Öffnungszeiten aus:

Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Zimmer 323
Kontakt und Angaben zu den Öffnungszeiten
wasser@schaumburg.de
Telefon 05721/703-1416

Stadt Obernkirchen
Rathaus, Marktplatz 4
31683 Obernkirchen
Kontakt und Angaben zu den Öffnungszeiten
olaf.harre@obernkirchen.de
Telefon 05724/395-59

Diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen werden in der Zeit vom 25.08.2026 bis 24.09.2026 auch im Internet unter www.schaumburg.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Den Verordnungsentwurf mit Übersichtskarte und Schutzbestimmungen finden sie hier,
Die vollständigen Antragsunterlagen finden Sie hier

Einwendungen können von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 08.10.2026 (einschließlich), schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Stellen eingereicht werden.

Die mit einer Stellungnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden bei dem Landkreis Schaumburg gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten können Sie der den ausgelegten Antragsunterlagen beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen.

Anschließend wird der Landkreis Schaumburg einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.

Der Landrat
In Vertretung



Tobias Fischer