Öffentliche Zustellung - Alexander Scheibke
Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für
Alexander Scheibke,
letzte bekannte Anschrift:
Mechthildstraße 1,
30926 Seelze
zurzeit unbekannten Aufenthaltes,
eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 11.08.2026, Az. 51 UVG E488 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, Zimmer 203, eingesehen werden.
Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichteinhaltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.