Öffentliche Zustellung - Jamil Abdi
Öffentliche Zustellung
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtbeachtung von Straßenverkehrsvorschriften
Gegen die nachfolgend benannte Person wurde mit Schreiben vom 24.08.2026, Az. 1112.28.260378.7, ein Bußgeldbescheid erlassen:
Jamil Abdi
geb. 02.04.2000 in Hassaka
zuletzt bekannte Anschrift:
Ehlersstr. 4 1. Etage Mitte
30853 Langenhagen
Der o. a. Bescheid wird hiermit gem. § 10 Abs. 1 und 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I S. 2345) in der zur Zeit gültigen Fassung des Gesetzes öffentlich zugestellt, da der Aufenthaltsort der betroffenen Person unbekannt ist bzw. die anderweitige Zustellung wegen ausländischer Anschrift nicht möglich ist oder nicht erfolgversprechend erscheint.
Dieser Bescheid kann von der betroffenen Person oder deren Bevollmächtigtem beim Landkreis Schaumburg - Bußgeldstelle -, Nordsehler Straße 38, 31655 Stadthagen, Zimmer B1.07, eingesehen werden.
Der Bußgeldbescheid ist mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Benachrichtigung als zugestellt anzusehen. Mit dem auf die Zustellung folgendem Tag beginnt sodann die sich wiederum auf zwei Wochen belaufende Frist, innerhalb der die betroffene Person oder deren Bevollmächtigter noch bei der oben angegebenen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen kann. Mit Ablauf der Einspruchsfrist würde dann die Bußgeldentscheidung Rechtskraft erlangen.
Tag des Aushangs: 26.08.2026
Tag der Abnahme:
Stadthagen, 25.08.2026
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrage
gez
(Nichte)