Finanzielle Förderungen
Zuschüsse für Anbieter*innen von Freizeitmaßnahmen
Der Landkreis Schaumburg ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 12 SGB VIII im Rahmen seiner Zuständigkeit verpflichtet, überörtliche Angebote und Maßnahmen der Kinder und Jugendarbeit auf Anfrage fachlich zu begleiten und finanziell zu unterstützen. Hierzu zählen neben den Veranstaltungen von Kreisverbänden ebenso Maßnahmen von Vereinen und Verbänden mit gemeindeübergreifendem Charakter.
Folgende Maßnahmen können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bezuschusst werden:
- Bildungs- und Schulungsveranstaltungen
- internationale Begegnungen (z.B. Schüler*innenaustausch)
- überörtliche Ferien-u. Wochenendfreizeiten
- Jugendleiter*innen-Ausbildungen (Juleica), Fort- und Weiterbildungen (Juleica)
- Angebote der offenen Jugendarbeit
- qualifizierte Maßnahmen zur Jungen- und Mädchenarbeit
- Übernachtungskosten im Kreisgebiet
- Übernahme von Teilnehmendenbeiträgen
Zuschüsse für Familien
Die Teilnahme an Freizeiten, Ferienmaßnahmen und internationalen Begegnungen (z.B. Schüler*innenaustausch) kann unter bestimmten Voraussetzungen, abhängig von den Einkommensverhältnissen, bezuschusst werden. Entsprechende Anträge sind vor der Freizeit zu stellen. Bitte setzen Sie sich in diesem Falle im Vorfeld telefonisch mit uns in Verbindung!
- Antrag Bildungs- und Schulveranstaltungen61 kB
- Antrag internationale Begegnung48 kB
- Antrag Zuschuss für Schulen und Vereine57 kB
- Teilnehmerliste Chiemgau Karte63 kB
- Teilnehmerliste75 kB
- Verwendungsnachweis Bildungs- und Schulungsveranstaltung37 kB
- Verwendungsnachweis internationale Begegnung37 kB