Ergebnis einer UVP Vorprüfung
Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme durch den Wasserverband Nordschaumburg in Hülsede, OT Meinsen
Der Wasserverband Nordschaumburg beabsichtigt die Erschließung eines Wasservorkommens in Hülsede, Ortsteil Meinsen. Hierzu soll aus dem Brunnen der ehemaligen Fischzucht Meinsen Grundwasser im Rahmen eines befristeten Langzeitpumpversuchs gefördert werden. Dieses Wasser soll der öffentlichen Wasserversorgung dienen.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG hat die zuständige Behörde festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht.
Für das Vorhaben war daher gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.
Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben besteht.
Begründung:
Ziel des Langzeitpumpversuches ist die Erhebung von Felddaten zur Beurteilung des Förderstandortes und der Wasserqualität sowie etwaige Auswirkungen der Wasserentnahme auf Natur- und Bodenwasserhaushalt und Abflusscharakteristik des Meinser Baches. Der Schwellenwert für die allgemeine Vorprüfung liegt zwischen 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³. Die beantragte Entnahmemenge von 120.000 m³/a überschreitet den Schwellenwert nur um 20.000 m³.
Auf Basis der vorliegenden Antragsunterlagen werden keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Natur/naturschutzfachliche geschützte Gebiete/Objekte, Landschaft und Menschen erwartet.
Eine UVP-Pflicht besteht nicht.
Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Stadthagen, den 25.06.2021
Aktenzeichen 67 81 10/62-00/2
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag
Klaus Heimann