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Bußgeldstelle

Für die Durchführung aller Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich des Straßenverkehrsrechts ist die Bußgeldstelle des Landkreises Schaumburg zuständig.

Bezüglich sonstiger Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Alkoholverstöße, Überladungen, Unterschreitung von Mindestabständen, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Gefahrgut, GüKG beantworten wir Ihre Fragen gern im Rahmen eines telefonischen oder persönlichen Gespräches.