Bußgeldstelle
Für die Durchführung aller Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich des Straßenverkehrsrechts ist die Bußgeldstelle des Landkreises Schaumburg zuständig.
Dienstleistungen
- Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrszulassungsordnung
- Bußgeld
- Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Eintragung - von Punkten in das Fahreignungsregister
- Fahrtenbuchauflage
- Fahrverbot
- Fahrwegbestimmung von Gefahrguttransporten: Erteilung - Einzelfahrwegsbestimmung
- Geschwindigkeitsmessungen
- Parkverstöße
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Verwarngeld
Bezüglich sonstiger Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Alkoholverstöße, Überladungen, Unterschreitung von Mindestabständen, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Gefahrgut, GüKG beantworten wir Ihre Fragen gern im Rahmen eines telefonischen oder persönlichen Gespräches.