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Parkverstöße

Parkverstöße, die von den Vollzugsbediensteten der Städte Bückeburg, Rinteln, Obernkirchen und Stadthagen festgestellt worden sind, werden von den dortigen Verwaltungen mit Verwarnungsgeldern belegt. Die Verwarnungen für Parkverstöße im übrigen Kreisgebiet, also die von der Polizei ausgesprochenen, nimmt der Landkreis vor. Kann bei Parkverstößen der Verursacher nicht ermittelt werden, darf stattdessen der Halter des Kraftfahrzeuges mit den Kosten des Verfahrens belastet werden (Halterhaftung).