Badegewässer
EU-Badegewässer
Die auf Europarecht beruhende N i e d e r s ä c h s i s c h e B a d e g e w ä s s e r v e r o r d n u n g vom 10. April 2008 regelt die Bewirtschaftung der Badegewässer und bezieht hierbei die Beteiligung der Öffentlichkeit mit ein.
Der Landkreis Schaumburg bietet in diesem Rahmen die Möglichkeit, sich an der Beurteilung von Badegewässern zu beteiligen und sich über sie zu informieren.
Anregungen, Bemerkungen und Beschwerden über EU-Badegewässer nimmt das Gesundheitsamt entgegen.
Des Weiteren sind Informationen zu anderen Gewässern / Badestellen, die von einer großen Anzahl von Badenden genutzt werden und die bisher NICHT auf der Liste der EU-Badegewässer verzeichnet sind, von Bedeutung. Das Gesundheitsamt prüft dann, ob für diese gemeldeten Gewässer eine Überwachungs- und Untersuchungspflicht nach der Niedersächsischen Badegewässerverordnung besteht und sie in die EU-Badegewässerliste aufgenommen werden müssen.
Im Landkreis Schaumburg sind folgende Badegewässer in der EU-Liste 2025 verzeichnet:
Doktorsee in Rinteln
Wir bitten Sie zur Meldung weiterer Ihnen in Schaumburg bekannten Badegewässer/Badestellen das untenstehende Formular zu nutzen.
Weitere Informationen zur Überwachung der Badegewässerqualität finden Sie im Serviceportal.